Überblick News
Auf unsere Webseite finden Sie folgende aktuelle Informationen:
Am 22.01.2026 findet wieder unser Kennenlerntag statt. In der Zeit von 14:30 bis 16:30 Uhr haben zukünftige neue Schüler die Möglichkeit die Fucikschule kennenzulernen.
auch in diesem Schuljahr möchten wir unsere Schülerinnen und Schüler bei der Berufsorientierung unterstützen. Ein wichtiger Bestandteil dabei ist die Teilnahme an der „Schau rein! - Woche des offenen Unternehmens Sachsen“, die im März 2026 stattfindet.
Ab 15. Januar 2026 können sich die Schüler ab Klasse 7 über die Plattform www.schau-rein-sachsen.de für die verschiedenen Veranstaltungen anmelden.
Die Schüler erhalten dafür von den Klassenlehrern ein Heft mit der Übersicht der teilnehmenden Unternehmen und Angebote.
Die Schüler erhalten außerdem einen Elternbrief mit nach Hause.
Endlich starten wieder eine Vielzahl von AGs an der Fucikschule.
Wer sich gern informieren möchte, welche AGs es gibt und wann sie stattfinden, der kann sich auf unsere Website zu den AGs einfach informieren oder einfach eines der Symbole anklicken.
Des Weiteren könnt ihr euch gern bei Frau Köpp im Zimmer 2.14 informieren.
Damit sich unsere Schüler rechtzeitig auf das Praktikum im neuen Schuljahr vorbereiten können, möchten wir hier die Praktikumszeiträume schon bekannt geben:
| Klassenstufe | Zeitraum |
| Klasse 8 | 18.05. - 22.05.2026 |
| Klasse 9 | 03.11. - 14.11.2025 |
| Klasse 10 | 20.10. - 24.10.2025 |
Bitte kümmert euch rechtzeitig um einen Praktikumsplatz!!! Die Praktikumsverträge wurden in der ersten Schulwoche ausgegeben.
Wir suchen für unsere Schüler und Schülerinnen interessierte und engagierte Personen, die zusätzliche Angebote bereitstellen können.
Bewerbungen bitte an die Schulleitung, Frau Steudemann, richten.
Transparenzhinweis: Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.